Fragestunde “EL-Abzug auch für Personen, die keine Wahl haben?” (28.02.2018)

  • 03. März 2018

Frage

Die SGK-N hat bei der EL-Revision den Grundsatz beschlossen, dass die EL-Rente von Personen, die Freizügigkeits-Kapital bezogen und dieses vor dem EL-Bezug vollständig oder teilweise aufgebraucht haben, pauschal um 10 Prozent gekürzt wird.

Würde diese Regelung auch für Personen mit voller IV-Rente gelten, die von den EL-Stellen gezwungen werden, sich ihre Freizügigkeitsgelder auszahlen zu lassen und diese als Erstes für ihren Lebensunterhalt verzehren müssen (Art.16 Abs. 2 der Freizügigkeitsverordnung)?

Hinweise zur Fragestunde

Einreichungsdatum: 28.02.2018

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