Fragestunde “Minusstunden in Spitälern nacharbeiten?” (10.06.2020)

  • 12. Juni 2020

Frage

Während der Corona-Pandemie sind beim Gesundheitspersonal teilweise viele Minusstunden entstanden – ohne seine Schuld. Rechtlich handelt es sich um einen Annahmeverzug der Arbeitgeber. Trotzdem gibt es in manchen Spitälern Bestrebungen, die Mitarbeitenden die Minusstunden nacharbeiten zu lassen.
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass diese Stunden als bezahlte Absenz aufgrund fehlender Arbeit wegen der Pandemie zu erfassen sind, also nicht nachgearbeitet werden müssen?

Hinweise zur Fragestunde

Einreichungsdatum: 10.06.2020

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