Motion “Abschaffung der Schwarzen Listen” (15.06.2018)

  • 17. Juni 2018

Motionstext

Der Bundesrat wird beauftragt, Art. 64a Abs. 7 KVG ersatzlos zu streichen.

Begründung

Gemäss dieser Bestimmung können Kantone so genannte schwarze Listen führen, auf denen versicherte Personen, die ihrer Prämienpflicht gegenüber der Krankenkasse trotz Betreibung nicht nachkommen, erfasst sind. Mit Ausnahme von Notfallbehandlungen übernehmen die Versicherer für sie keine Kosten mehr und sistieren ihre Leistungen.

In der Praxis führte die Auslegung des Begriffs «Notfallbehandlung» zu fatalen Folgen. In gewissen Kantonen bestimmen die behandelnden Ärzt_innen, ob ein Notfall vorliegt und die Versicherung ist an diese Einschätzung gebunden. In anderen Kantonen bestimmt nicht das involvierte Behandlungsteam, ob die beantragte Behandlung als Notfallbehandlung gilt. Es besteht der Eindruck, dass gewisse Entscheidungsträger_innen nicht im Interesse der Patient_innen handeln. In Chur hat die Verweigerung der Kostenübernahme einer HIV-Therapie schliesslich zum Tod des Patienten geführt, im Kanton St. Gallen wurde die Kostenübernahme für eine Geburt verweigert.
Die schwarzen Listen haben in den Kantonen, welche sie eingeführt haben, keineswegs dazu geführt, dass die Prämien besser bezahlt werden. Das Führen der Listen hat mehr Kosten verursacht, als es Prämienausstände eingebracht hat.
Der Umstand, dass eine Person erst auf der schwarzen Liste erfasst wird, wenn sie erfolglos betrieben worden ist, deutet vielmehr darauf hin, dass sie trotz Androhung der Leistungskürzung nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt. Die Bestimmung verfehlt ihre abschreckende Wirkung.
Besonders hart trifft es Menschen mit chronischen Krankheiten, welche auf regelmässige Untersuchungen und die tägliche Einnahme von Medikamenten angewiesen sind. Das System der «Schwarzen Listen» verstösst gegen das Solidaritätsprinzip und das verfassungsmässige Recht auf Leben, auf medizinische Pflege und begründet eine Zweiklassenmedizin.
Insgesamt haben neun Kantone die «schwarze Liste» eingeführt. Davon haben sich bis Frühjahr 2018 zwei Kantone entschieden, die Listen wieder aufzuheben. Ihr erhofftes Ziel wurde nicht erreicht. Die Zahl der säumigen Prämienzahlenden hat nicht abgenommen. Hinzu kam ein administrativer Aufwand. Leidtragende dieser Listen waren in erster Linie Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen.

Hinweise zur Motion

Einreichungsdatum: 15.06.2018

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