Motion “Experimentierartikel als Grundlage für Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe” (13.12.2017)

  • 13. Dezember 2017

Motionstext

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie im Rahmen der geltenden Gesetzgebung befristete wissenschaftliche Studien zur Erprobung innovativer Regulierungsansätze zum gesellschaftlichen Umgang mit dem Konsum von Cannabis bewilligt werden können. Sollten solche Studien nicht bewilligungsfähig sein, wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament schnellstmöglich eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (sog. “Experimentierartikel”) vorzulegen, die es erlaubt, solche Studien durchzuführen. Dabei ist der Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Begründung

Vor kurzem hat das BAG die Bewilligung für eine wissenschaftliche Studie der Universität Bern zum Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken mit der Begründung der dafür nicht vorhandenen gesetzlichen Grundlage nicht erteilt. Die Studie wollte erforschen, wie sich ein kontrollierter Zugang zu Cannabis auf die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten und die Drogenszene in der Stadt Bern auswirkt. Von der Ablehnung implizit betroffen sind auch Basel, Genf, Zürich, Luzern und weitere Städte, die einen hohen Handlungsdruck in Bezug auf die Cannabisfrage ausmachen und ähnliche Forschungsprojekte geplant haben oder sich daran beteiligen wollen.

Es besteht heute ein offenkundiges Bedürfnis nach wissenschaftlich abgestützten Entscheidgrundlagen für die Weiterentwicklung der Cannabisregulierung. In seiner Medienmitteilung zur Ablehnung des Berner Projekts zeigt das BAG unter Verweis auf einen “Experimentierartikel” einen Weg auf, wie die Voraussetzungen geschaffen werden könnten, um neue Ansätze in der Cannabispolitik im Rahmen von wissenschaftlichen Studien und Pilotprojekten zu erproben.

Wissenschaftlich begleitete Pilotversuche können zur Versachlichung der Diskussion beitragen und eine faktenbasierte Lösung der Cannabisfrage ermöglichen. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat eingeladen, eine entsprechend gesetzliche Grundlage zu schaffen, die es erlaubt, unter klar geregelten Bedingungen im Rahmen von befristeten wissenschaftlichen Studien innovative Formen des Zugangs zu Cannabis zu erproben. Dabei ist dem Gesundheitsschutz, der Prävention und dem Jugendschutz besondere Beachtung zu schenken. Ausserhalb der Experimente gilt das bestehende Verbot des Freizeitkonsums von Cannabis weiter. Ziel ist, alternative Regulierungsansätze zu prüfen, ohne dass damit ein Entscheid für eine bestimmte Richtung gefällt wird.

Hinweise zur Motion

Einreichungsdatum: 13.12.2017 (Gleichlautende Motion von vier Parlamentsmitgliedern, mitunterzeichnet von insgesamt 101 Nationalrät_innen)

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