Motion “Für ein völkerrechtliches Verbot von Atomwaffen und ein aktives Engagement der Schweiz” (16.12.2016)

  • 16. Dezember 2016

Motionstext

Der Bundesrat wird beauftragt, sich aktiv in die kommenden Verhandlungen über ein völkerrechtliches Atomwaffenverbot einzubringen, dabei insbesondere den Aspekt der humanitären Konsequenzen eines allfälligen Einsatzes dieser Waffen in den Vordergrund seiner Bemühungen zu stellen und sich aktiv für eine möglichst grosse Beteiligung von Staaten am Verhandlungsprozess einzusetzen.

Begründung

Leider hat sich die Schweiz bei der Abstimmung an der Uno-Generalversammlung am 27. Oktober 2016 über die Resolution zur Lancierung von Verhandlungen über ein Verbot der Kernwaffen der Stimme enthalten. Der Bundesrat begründet seine Haltung dahingehend, dass er den Verhandlungsprozess möglichst inklusiv halten möchte. Er ist der Ansicht, dass nur mit dem Einbezug der Atomwaffenstaaten effektive Abrüstungsschritte erzielt werden können, weshalb er sich bei den Verhandlungen gegen eine zunehmende Polarisierung der Staatengemeinschaft einsetzen möchte. Zu Recht wird die vollständige Abrüstung als Fernziel eines Vertrags zum Verbot von Atomwaffen bezeichnet. In einem ersten Schritt jedoch geht es primär darum, die (auch vom Bundesrat) anerkannte Regelungslücke (“legal gap”) zu schliessen, indem die Atomwaffen als letzte Massenvernichtungswaffen 71 Jahre nach ihrem ersten Einsatz im Krieg völkerrechtlich verboten werden. Diesen symbolisch und rechtlich wichtigen ersten Schritt gilt es konsequent voranzutreiben. Die Anstrengungen der Schweiz vor und während der Verhandlungen zum Kernwaffenverbot sollten unter dem humanitären Imperativ stehen, diese schrecklichen Waffen zu verbieten. Der Schweiz kommt als Depositarstaat der Genfer Konventionen und ihrer Zusatzprotokolle eine besondere Rolle zu, welche sie dazu nutzen sollte, die humanitären Konsequenzen dieser Massenvernichtungswaffen herauszustreichen und so zu einer Stigmatisierung der Kernwaffen beizutragen. Eine Stigmatisierung einer ganzen Waffengattung sowie die Hervorhebung der humanitären Konsequenzen führten in der jüngsten Geschichte zum Verbot der Antipersonenminen und der Streumunition. Insofern drängt es sich auf, diese bewährte Strategie bei den Atomwaffen ebenfalls zu verfolgen. Deshalb wird der Bundesrat beauftragt, sich primär mit humanitären Argumenten in die Verhandlungen einzubringen und sich dabei insbesondere aktiv um eine möglichst grosse Beteiligung der Staaten an den Verhandlungen einzusetzen.

Hinweise zur Motion

Einreichungsdatum: 16.12.2016

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