Interpellation
In Vergangenheit hat der Bundesrat mehrmals festgehalten, dass er bezüglich eines Verbots von “Konversionstherapien” -auch “Homo-Heilungen” genannt- in unserem Land keinen Handlungsbedarf sieht. Letztmals bei der Beantwortung der Motion Quadranti 19.3840, die ein Verbot von “Heilungen” bei Minderjährigen verlangt.
Im Gegensatz zu unserem Land hat der Deutsche Bundestag reagiert. Ab Mitte des Jahres sind “Konversionstherapien” -zumindest für Minderjährige- gemäss SOGISchutzG in Deutschland verboten.
Wegen dieses Verbots in unserem Nachbarland hat sich die Bruderschaft des Weges, als eigener Verein in der Schweiz gegründet. Dieser neu entstandene Verein geht ursprünglich aus Wüstenstrom hervor, der bekanntesten Organisation, die im Zusammenhang mit den schädlichen «Homoheiler-Therapien» steht.
Dieses Ausweichen der Aktivitäten auf unser Land liegt nahe, dass in der Schweiz die gesetzlichen Grundlagen nicht reichen, um solche Praktiken zu verhindern.
Spätestens jetzt sollten beim Bundesrat die Alarmglocken läuten!.
Fragen
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie erklärt sich der Bundesrat, dass dieser Verein nach dem Verbot von Konversionstherapien in Deutschland seine Aktivitäten in die Schweiz verlegt?
- Welche Massnahmen trifft der Bundesrat, damit diese schädlichen Praktiken, die für Betroffene traumatisch sein können und gemäss Berufsordnung der Schweizerischen Psychotherapeut*innen untersagt sind, in die Schweiz verlagert werden?
- Wie gedenkt der Bundesrat, den Schutz für die Betroffenen, insbesondere Minderjährige und Jugendliche, zu garantieren?
- Wäre es nicht angebracht, das Strafgesetz so anzupassen, damit diese Gesetzeslücke geschlossen und die Schweiz nicht zum Zufluchtsort für “Homo-Heiler” wird?
Hinweise zur Interpellation
Einreichungsdatum: 19.06.2020
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