Interpellation “Regulierung der Tabakprodukte und ihrer Alternativen gemäss ihrem jeweiligen Schadenspotenzial” (13.12.2017)

  • 13. Dezember 2017

Im überarbeiteten Entwurf zum Tabakproduktegesetz (TPG) sieht der Bundesrat vor, den Handel mit Alternativprodukten wie E-Zigaretten zuzulassen und diese Produkte spezifisch zu regeln. Unter dem Begriff “E-Zigarette” werden gemeinhin verschiedene Alternativen zur Tabakzigarette zusammengefasst: zum einen die klassischen E-Zigaretten, bei denen Flüssigkeiten (Liquids) verdampft werden und die keinen Tabak verwenden, zum anderen Heat not Burn-Geräte, die Tabak enthalten und diesen erhitzen. Diese Vermischung ist nicht korrekt, die beiden Produkt-Typen müssen differenziert betrachtet werden: Einerseits ist der Stand der Forschung dazu sehr unterschiedlich weit fortgeschritten. Zu den klassischen E-Zigaretten gibt es mittlerweile mehrere Tausend Studien, zu den Heat not Burn (HNB)-Geräten gibt es hingegen kaum unabhängige Studien. Andererseits belasten die beiden Produkt-Typen die Gesundheit der Konsumierenden und von deren Umfeld in unterschiedlichem Ausmass: Bei den klassischen E-Zigaretten wird angenommen, dass sie sehr viel weniger schädlich sind als herkömmliche Tabakzigaretten. Bei den HNB-Geräten deuten die wenigen bisherigen Resultate darauf hin, dass sie die Gesundheit der Konsumierenden und von deren Umfeld sehr viel mehr belasten als die klassischen E-Zigaretten.

Ich frage den Bundesrat deshalb höflich an, wie er gedenkt, dem unterschiedlichen Gefährdungs- und Schadenspotenzial der herkömmlichen Tabakzigaretten, der E-Zigaretten und der Heat not Burn-Geräte gerecht zu werden?

Hinweise zur Interpellation

Einreichungsdatum: 13.12.2017

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