Interpellation “Einhaltung der Sorgfaltspflicht für Schweizer Unternehmen in Ostturkestan” (19.12.2019)

  • 22. Dezember 2019

Interpellationstext

Die “China Cables” haben die Existenz von Zwangslagern bewiesen, worin 1-3 Millionen Uigurinnen und Uiguren gegen ihren Willen festgehalten und teilweise zur Zwangsarbeit gezwungen werden. Gemäss den China Files und weiteren Medienberichten sind gegenwärtig 68 europäische multinationale Unternehmen in Ostturkestan tätig. Darunter auch Schweizer Unternehmen wie ABB, Chubb, Nestlé, Louis Dreyfus, Roche, Novartis, UBS und Swiss Re.

Deshalb bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen.

  1. Was unternimmt der Bundesrat, damit Schweizer multinationale Unternehmen angesichts der gegenwärtigen Situation in Ostturkestan die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht einhalten?
  2. Was unternimmt der Bundesrat, damit Schweizer multinationale Unternehmen die Einhaltung der UNO-Richtlinien zu Wirtschaft und Menschenrechten sowie die OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen in China, respektive Ostturkestan gewährleisten? Welche Massnahmen sind geplant?
  3. Wie vermeidet der Bundesrat, dass Schweizer multinationale Unternehmen indirekte Komplizinnen von gravierenden Menschenrechtsverletzungen in Ostturkestan werden?

Hinweise zur Interpellation

Einreichungsdatum: 19.12.2019

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