Fragestunde “Gebührenpflichtiger Sprachnachweis der Muttersprache für Ärztinnen und Ärzte” (06.03.2019)

  • 06. März 2019

Frage

Wer in der italienischen Schweiz aufwächst, muss in einem anderen Landesteil Human-, Veterinär- oder Zahnmedizin studieren mit entsprechendem Diplom in einer anderen Landessprache. Um im Tessin oder italienisch Graubünden den Beruf auszuüben, muss für die Muttersprache ein gebührenpflichtiger Sprachnachweis erbracht werden.
Wie begründet der BR die Ungleichbehandlung zwischen den Landesteilen? Wieso müssen Sprachkenntnisse in der Muttersprache trotz Matur gebührenpflichtig nachgewiesen werden?

Hinweise zur FragestundeEinreichungsdatum: 06.03.2019Direktlink zum Geschäft in der Parlamentsdatenbank (19.5052)