Interpellation “Statements der Schweiz bei Chinas 3. Runde der Allgemeinen periodischen Überprüfung der Menschenrechtslage (UPR) im UN-Menschenrechtsrat” (13.12.2018)

  • 16. Dezember 2018

Interpellationstext

China wurde am 6. November 2018 das dritte Mal einer allgemeinen periodischen Überprüfung (UPR) der Menschenrechtssituation unterzogen.

Die Schweiz hat folgende Anträge gestellt:

  • Hauptfrage: “China soll alle Menschenrechte des tibetischen Volkes und anderer Minderheiten respektieren, einschliesslich der Sicherstellung einer sicheren, sauberen, gesunden und nachhaltigen Umwelt, die für die Gewährleistung der meisten dieser Rechte von entscheidender Bedeutung ist.”
  • Empfehlung: “Wir sind besonders erfreut darüber, dass China unsere Empfehlung im zweiten Zyklus hinsichtlich des Besuchs des Hochkommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen in der tibetischen Autonomen Region und in der Autonomen Region der Uiguren von Xinjiang akzeptiert hat. Welche Schritte haben Sie mit dem neuen Hochkommissar unternommen, diese Empfehlung uneingeschränkt umzusetzen? Wie ist der Status der anderen noch offenen Empfehlungen anderer UN-Mandatsträger?”

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Welche konkreten Schritte unternimmt der Bundesrat, um sicherzustellen, dass China die grundlegenden Menschenrechte der Tibeter in Tibet nicht verletzt?
  • Welche Anstrengungen wird der Bundesrat unternehmen, um nachzuverfolgen, wie China die akzeptierten Empfehlungen umsetzt?
  • Was unternimmt der Bundesrat speziell, um sicherzustellen, dass China den schon in der 2. UPR-Runde akzeptierten Besuch des Hochkommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen in Tibet und andern Gebieten Chinas erlaubt?

Hinweise zur Interpellation

Einreichungsdatum: 13.12.2018

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