Interpellation “Wurden die Hausaufgaben bei Rüstungsbeschaffungen gemacht?” (17.06.2016)

  • 17. Juni 2016

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und offensichtliche Mängel bei Beschaffungsgeschäften standen in den letzten Monaten vermehrt wieder im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Es entstand schnell der Eindruck, dass bei gewissen Beschaffungsgeschäften für die Armee persönliche Präferenzen gewisser Entscheidungsträger deutlich mehr Gewicht fanden als qualitative oder wirtschaftliche Kriterien. Im Vergleich zur übrigen Verwaltung besteht bei den Richtlinien für Rüstungsbeschaffungen für VBS und Armasuisse eine Sonderstellung, die mit der Geheimhaltungspflicht sowie verteidigungspolitischen und aussenpolitischen Vorgaben begründet wird.

In früheren Berichten zu Rüstungsbeschaffungen im VBS wurden Mängel und Verbesserungspotenzial festgestellt und Verbesserungen vorgeschlagen, welche die eben genannten Vorgaben nicht verletzten. So, wie es heute erscheint, wurden die Empfehlungen wohl aber nicht umgesetzt.

Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie hoch ist heute im Vergleich zu 2006 der Anteil an freihändigen Vergaben, was jeweils vor allem mit Monopolen begründet wird?
  2. Wie gedenkt er den schon früher kritisierten eingeschränkten Rechtsschutz zu verbessern?
  3. Was wurde in den letzten Jahren unternommen, um die Einhaltung der Beschaffungsvorgaben besser zu kontrollieren, bzw. wie gedenkt er hier die Mängel zu beheben?
  4. Ist er ebenfalls der Meinung, dass die politische und finanzielle Steuerung durch das Parlament erst zu einem sehr späten Zeitpunkt möglich ist?
  5. Sind die Entscheidungskompetenzen immer noch so hierarchisiert, wie in früheren Berichten beschrieben?
  6. Was unternimmt er, damit bei Beschaffungsgeschäften schon früh eine von den Entscheidungsträgern unabhängige Beurteilung und Empfehlung möglich ist?

Hinweise zur Interpellation

Einreichungsdatum: 17.06.2016

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