Motion “Informations- und Beratungspflicht der Behörden über die Einbürgerung” (18. Juni 2020)

  • 23. Juni 2020

Motionstext

Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen Aktionsplan zu erarbeiten, damit die Einbürgerung als wesentliches Element einer erfolgreichen Integration der im Rahmen der Integrationsförderung bestehenden Informations- und Beratungspflichten von Bund, Kantonen und Gemeinden anerkannt wird.

Begründung

Das Bürgerrechtsgesetz (SR 141.0; BüG) konzipiert die Einbürgerung als Abschluss einer erfolgreichen Integration. Die Definition der Einbürgerungsfähigkeit wird in Artikel 11 BüG (Materielle Voraussetzungen) und Artikel 12 BüG (Integrationskriterien) äusserst eng mit dem Begriff der erfolgreichen Integration verknüpft. Damit macht das BüG die Einbürgerungsfähigkeit zum entscheidenden Massstab jeder erfolgreichen Integration.

Im Rahmen der Integrationsförderung wird der Einbürgerung aber oft die erforderliche Aufmerksamkeit nicht im erwartbaren Ausmass gewidmet. So gibt es beim Bund, den Kantonen und den Gemeinden zahlreiche mit der Integrationsförderung befasste Behörden, die sich kaum mit Einbürgerungsfragen auseinandersetzen.

Dies ist umso unverständlicher, als schon bisher das Ausländergesetz (SR 142.20; AuG) in Artikel 56 Bund, Kantone und Gemeinden einer umfassenden Informationspflicht über Integrationsfragen unterwarf. Diese Informationspflicht wird im revidierten Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, in Artikel 57 aufgewertet und zu einer umfassenden Informations- und Beratungspflicht ausgeweitet.

Damit die Integrationsförderung tatsächlich zu einer erfolgreichen Einbürgerung führt, muss diese stärker als bisher am Ziel der Einbürgerung ausgerichtet werden. Die Informations- und Beratungspflichten von Bund, Kantonen und Gemeinden müssen dazu beitragen, dass die materiellen Voraussetzungen der Einbürgerung gemäss Artikel 11 BüG sowie die Integrationskriterien gemäss Artikel 12 BüG tatsächlich erreicht werden können.

Der Aktionsplan soll dafür sorgen, dass der Einbürgerung der ihr zustehende Rang im Rahmen der Integrationsförderung zukommt.

 

Hinweise zur Motion

Einreichungsdatum: 18.06.2020

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