Postulat “Nationaler Aktionsplan gegen LGBTQ-feindliche Hate Crimes” (18. Juni 2020)

  • 23. Juni 2020

Postulatstext

Der Bundesrat wird beauftragt, einen nationalen Aktionsplan zur Verminderung LGBTQ-feindlicher Hate Crimes und Gewalt zu erarbeiten. Der Aktionsplan soll Massnahmen zur Unterstützung und Schutz der gewaltbetroffenen Personen (inklusive im Zugang zu Opferhilfe und Rechtsmitteln), präventive Massnahmen zur Verminderung sowohl von Gewalt als auch von feindlichen Einstellungen gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans und queere Personen sowie Täter*innenarbeit beinhalten. Die Erarbeitung und Umsetzung soll in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden sowie in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Expert*innen erfolgen und sich an bestehenden nationalen Aktionsplänen orientieren.

Begründung

LGBTQ-Personen werden regelmässig Opfer von physischen und psychischen Angriffen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder ihrem Geschlechtsausdruck. In letzter Zeit werden vermehrt solche Fälle auch breit in den Medien und der Öffentlichkeit diskutiert. Der Meldestelle der “LGBT-Helpline” wurden laut einem neuen Bericht der Organisation “Pink Cross” im Jahr 2019 deutlich mehr Fälle von LGBTQ-feindlichen Hate Crimes gemeldet als im Vorjahr. So wurde pro Woche mindestens ein Fall gemeldet, wobei die Dunkelziffer sehr hoch ist. Etwa ein Drittel der Meldenden hat physische Gewalt erlitten. Solche Angriffe können schwere psychische und physische Folgen für die direkten Opfer haben, sind aber auch für die gesamte LGBTQ-Community belastend. Verschiedene Studien zeigen, dass diese Angriffe auch zu Verhaltensänderungen führen und sich eine zunehmende Anzahl queerer Menschen nicht mehr getrauen, sich in der Öffentlichkeit zu erkennen geben.

Trotz dieser hohen Zahl der Vorfälle und der schweren Folgen, fehlen in der Schweiz auf allen Ebenen griffige Massnahmen gegen LGBTQ-feindliche Hate Crimes und LGBTQ-Feindlichkeit generell. Mit der Ratifzierung der Istanbul-Konvention verpflichtete sich die Schweiz auch zu umfassenden Massnahmen gegen geschlechtsbasierte Gewalt.

Die Bevölkerung hat mit der klaren Zustimmung zur Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm am 9. Februar 2020 gezeigt, dass sie LGBTQ-Feindlichkeit nicht tolerieren möchte. Um diese wirksam einzugrenzen, reicht die Strafnorm jedoch nicht. Es sind zusätzliche Massnahmen auf verschiedenen Ebenen notwendig, ähnlich wie zur Bekämpfung von Rassismus.

 

Hinweise zum Postulat

Einreichungsdatum: 18.06.2020

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